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Bankpleite: Welcher Anlegerschutz sichert Konten und Depots?

Datum: 29/12/2022
Inhaltlich geprüft durch: Christian Becker

In den letzten Monaten machen immer neue Insolvenzen Schlagzeilen – wenn eine Bank pleite geht, bedeutet dies, dass ein Kreditinstitut erst einmal zahlungsunfähig ist. Diese Insolvenz kann befristet, aber auch dauerhaft sein. Die Sorge der Kunden ist angesichts der kippelnden Finanzdienstleister natürlich die um das eigene Geld. Glücklicherweise gibt es in Deutschland und in der EU eine ganze Reihe von Schutzmaßnahmen. Ganz lässt sich das Risiko einer Bankpleite nie ausschließen, doch zumindest die Einlagen sind abgesichert, oft über beträchtliche Summen. Und ein Wertpapierdepot wird meist gar nicht erst in Mitleidenschaft gezogen. Welche Sicherheiten Bankkunden haben, soll hier erläutert werden.

  • Bankpleite bezeichnet Zahlungsunfähigkeit eines Finanzdienstleisters
  • Regulierungen nach der MiFID-Richtlinie sollen das Risiko von Bankpleiten reduzieren
  • Einlagenschutzversicherungen greifen in unterschiedlicher Höhe
  • Manche Finanzinstrumente sind ambivalent!

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Bankpleite: Wie kommt es dazu?

Banken sind die Schaltstellen des Geldflusses. Ohne sie wäre der reibungslose Zahlungsverkehr auf privater oder geschäftlicher, individueller und institutioneller Ebene nicht möglich. Die Aktivitäten von Banken gehen daher weit über das „Aufbewahren“ von Geldern oder Wertpapieren hinaus. Verständlich wird das, wenn man Zinsen betrachtet. Damit eine Bank auf Guthaben Zinsen zahlen kann, muss sie damit wirtschaften – sprich, die Einlagen der Kunden gewinnbringend nutzen.

Dazu verleihen Banken Geld, indem sie Kredite geben. Der Kreditnehmer zahlt der Bank einen Zins, ein Teil davon ist der Profit des Bankhauses, der Rest wird verwendet, um den „Spendern“, also den Sparern, die auf dem Giro-, Festgeld- oder Verrechnungskonto Geld liegen lassen, ihrerseits einen Zins auszuschütten. Neben dem Kreditverleih engagieren sich die meisten Banken außerdem spekulativ, um weitere Gewinne zu erzielen.

Bankpleite

So weit, so nachvollziehbar – das System könnte auch gut funktionieren. Probleme tauchen auf, wenn:

Banken einen zu hohen Teil des Kapitalbestands für externe Geschäfte nutzen

die Kooperationspartner nicht seriös oder ihrerseits nicht liquide sind

die Geschäftspraktiken der Bank zu hohe Risiken in Kauf nehmen

Knickt nur ein wichtiger institutioneller Partner oder Kreditnehmer ein, kann dies der erste Schritt dazu sein, dass eine Bank pleite geht.

Welche Schutzmaßnahmen greifen bei einer Bankpleite?

Dass Finanzdienstleister insolvent werden, hat es immer gegeben und wird es immer geben. Anleger und Anlegerinnen sind dem jedoch keinesfalls schutzlos ausgeliefert. Zwei Faktoren tragen dazu bei, auf Nummer Sicher zu gehen:

1. Gesunder Menschenverstand bei der Entscheidung für einen Finanzdienstleister

Verspricht eine Bank sehr hohe Zinsen, gilt hier wie immer in Geldgeschäften „No Risk, No Fun“ – was bedeutet, dass die Renditen nicht erzielt werden, ohne dass sich die Banken weit dafür aus dem Fenster lehnen. Selbstverständlich mit dem Geld der Anleger in Händen. Das soll nicht grundsätzlich bedeuten, dass Hochrisikostrategien schlecht sind, doch sie verdienen nicht den schwer erarbeiteten Kern des eigenen Vermögens. Hier ist man besser beraten, einen Prozentsatz Risikokapital zu definieren – dessen Verlust man notfalls verschmerzen könnte. Zu wissen, welche Strategien und Geschäftspraktiken eine Bankpleite herbeiführen können, schärft den Blick für die Auswahl eines soliden Partners für die eigenen Investitionen.

2. EU-weite, gesetzlich verbindliche Schutzmaßnahmen

Innerhalb der Europäischen Union wurden nach der Finanzkrise weitergehende Schutzmechanismen definiert, die die Einlagen von Sparern und Anlegerinnen im Ernstfall sichern. Diese Sicherheitsvorgaben, wie sie in der MiFID-Richtlinie festgelegt sind, gelten in allen Mitgliedsstaaten der Union und schützen Gelder auf folgenden Konten:

  • Girokonto
  • Tagesgeld- und Festgeldkonto
  • Verrechnungskonto

Nicht betroffen ist das Wertpapierdepot. Wie die Bezeichnung Depot erkennen lässt, handelt es sich hierbei wirklich um eine „Ablage“, die der Inhaber oder die Inhaberin frei nutzen. Die Wertpapiere im Depot bleiben zu jeder Zeit im Besitz des Kunden und sind daher nicht Gegenstand einer möglichen Konkursmasse.
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Wie viel Geld gibt es zurück, wenn die eigene Bank pleite ist?

Der Einlagenschutz gemäß der MiFID sichert EU-weit mindestens 100.000 Euro je Anleger – wird die Bank zahlungsunfähig, springt der nationale Einlagenschutz ein. Außerdem sind viele Banken und Broker Mitglieder in freiwilligen Einlagenversicherungsfonds. In diesem Fall werden auch höhere Einlagen erstattet. Die maximale Höhe der Einlagensicherung hängt davon ab, ob das eigene Kreditinstitut eine Privatbank, eine Sparkasse bzw. Genossenschaftsbank oder ein Broker ist. Besonders gut abgesichert sind deutsche Bankkunden und -kundinnen bei Sparkassen, denn sie, ebenso wie Raiffeisen- oder Genossenschaftsbanken, stehen auch für die Sicherheit der Guthaben ein, wenn ihre jeweiligen Kooperationspartner pleite gehen.

Welche Vorteile haben Anleger und Anlegerinnen in Deutschland?

Die deutsche Finanzlandschaft ist groß, vielseitig und weitgehend liquide. Nicht nur die bekannten Investment- und Handelsbanken, auch andere Marktteilnehmer zahlen in den staatlichen und verschiedene private Einlagenschutzfonds ein. Das wirkt sich positiv aus, wenn nur eine oder zwei Banken nicht mehr zahlungsfähig sind. Die Einlagensicherung kommt dafür problemlos auf. Anders sieht es aus in kleineren Staaten mit weniger Banken. Hier genügt es, dass eine wirklich große Bank insolvent wird, um den Schutzfonds in die Knie zu zwingen. Der deutsche Einlagenschutz gilt deshalb als einer der besten in Europa.

So bekommen Kunden und Kundinnen bei einer Bankpleite ihr Geld zurück

Dank der guten und umfassenden Schutzmaßnahmen vor allem in Deutschland ist eine Bankpleite selten ein Totalverlust für die Kunden des Kreditinstituts. Tatsächlich folgt eine Insolvenz festen Regeln, in denen auch die Ansprüche der Betroffenen ihren Platz haben.

Die Bank meldet ihre Insolvenz an

  1. Die Geschäftstätigkeit wird gestoppt (so dass oft kein Zugriff auf Guthaben möglich ist)
  2. Ein oder mehrere sogenannte Insolvenzverwalter werden gerichtlich bestimmt
  3. Der oder die Insolvenzverwalter strukturieren die Ansprüche der Kunden
    • Für private Anleger und Anlegerinnen heißt das: Sobald bekannt ist, wer für die Insolvenzverwaltung zuständig ist, müssen die eigenen Ansprüche angemeldet werden. Dies geschieht am besten schriftlich und in Form eines eingeschriebenen Briefes. Aufgelistet werden sollten die Guthaben aller Konten, falls ein Depot geführt wird, muss auch ein Depotübertrag zu einem anderen Finanzdienstleister eingefordert werden.
    • Je detaillierter die Forderungen, umso reibungsloser die Abwicklung – die Rückforderung sollte daher vollständige und korrekte Angaben zum Kontoinhaber oder der -inhaberin enthalten, außerdem die letzten bekannten Guthabenstände. Die Werte im Depot sollten mit WKN oder IBAN und Stückzahl eindeutig identifizierbar sein. Die letzten Kontoauszüge oder Depotübersichten vor der Insolvenz können in Kopie beigelegt werden.

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Was geschieht mit dem Wertpapierdepot bei einer Bankpleite?

Kommt es zur Insolvenz der depotführenden Bank, wird das Kapital auf dem Verrechnungskonto unter Umständen betroffen – und durch Einlagensicherungsfonds erstattet. Das Depot selbst ist jedoch sicher vor dem Zugriff der Gläubiger. Alle Werte im Depotkonto verbleiben zu allen Zeiten im Besitz des Inhabers oder der Inhaberin. Anders als bei Kapital, das bei einer Bank aufbewahrt wird, hat der Finanzdienstleister keinen Zugriff auf den Inhalt des Depots und darf ihn auch nicht nutzen, um in Eigenregie Geschäfte zu tätigen.

Ist nach Bekanntwerden der Insolvenz das Depot noch zugänglich, empfiehlt sich ein schneller Umzug zu einem anderen Finanzdienstleister, der auch mit der Abwicklung des Umzugs beauftragt werden kann. Denn bei einer Bankpleite kann es sein, dass Kontoinhaber zeitweise selbst keinen Zugang zum Depot haben. In diesem Fall heißt es warten, bis die Wertpapiere im Depot wieder handelbar sind. Dabei müssen sich Betroffene damit abfinden, dass während des Bearbeitungszeitraums kein Handel möglich ist. Sollten Aktien oder sonstige Werte im Depot also während dieser Zeit Kursverluste erleiden, lässt sich nichts dagegen tun.

Bankpleite: In diesen Fällen knicken Wertpapiere ein

Der Schutz der Ein- und Anlagen berücksichtigt nicht nur Konten und Depots, sondern auch Bankprodukte, die die Finanzdienstleister für ihre Kunden und Kundinnen auflegen, nämlich Fonds. Sowohl aktiv verwaltete Investmentsfonds als auch Indexfonds (ETF) gelten als sogenanntes Sondervermögen, auf sie dürfen Insolvenzverwalter und Gläubiger nicht zugreifen.

Anders sieht es aus, wenn man Aktien nicht bei einer insolventen Bank, sondern von einer insolventen Bank hält. Denn ein Aktionär ist Miteigentümer am Unternehmen, wenn auch nur in sehr kleinem Maßstab. Anleger und Investorinnen profitieren von den Wertzuwächsen der Konzerne, stehen aber auch bei Verlusten gerade. Die Aktie einer Pleite-Bank fällt meist rasch in ungeahnte Tiefen – da hilft nur, sich so schnell wie möglich davon zu trennen.

Ähnlich sieht es aus bei Zertifikaten. Hier handelt es sich um Finanzinstrumente, die die Teilhabe an der Kursentwicklung eines Basiswerts erlauben, bisweilen sogar mit sogenannten Hebeln. Zertifikate unterscheiden sich in der Handhabung vordergründig kaum von einem Indexfonds – tatsächlich gibt es aber einen wesentlichen Unterschied: Sie sind kein Sondervermögen. Der Einlagenschutz ist die Bonität der emittierenden Bank!

Fazit: Wissen, was zu tun ist bei einer Bankpleite

Wenn eine Bank pleite geht, greifen verschiedene Schutzmaßnahmen. Betroffen sind Kunden und Anlegerinnen auf unterschiedliche Weise, es kommt darauf an, die Abläufe zu kennen und schnell zu handeln. Gelder auf Konten von Banken innerhalb der EU sichert der gesetzliche Einlagenschutz. Die Wertpapiere im Depot können durch eingeschränkten Zugriff während der Insolvenzabwicklung zum Risiko werden. Und Aktien oder Zertifikate insolventer Banken verlieren rasch ihren Wert. Der Einlagenschutz deutscher Banken ist umfassend, es kommt jedoch darauf an, rasch den Insolvenzverwalter zu kontaktieren, um Ansprüche zu erheben und die eigenen Wertpapiere wieder handeln zu können.
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