Bankenverbände: massiver Anstieg der Kundenbeschwerden in 2021


Erst vor kurzem hatte die Bundesnetzagentur neue Zahlen zu Beschwerden wegen unzulässiger Telefonwerbung für das Jahr 2021 veröffentlicht. Die Auswertung hatte ergeben, dass die gemeldeten Fälle einen neuen Rekordstand erreicht haben. Mancher Experte begründete diesen Trend nicht zuletzt mit der zunehmend angespannteren Gemütslage vieler Verbraucher in Zeiten der Pandemie. So dürften sich Bürgerinnen und Bürger den Einschätzungen zufolge für eine Meldung bei der Behörde entschlossen haben, die das Ärgernis ohnehin Corona vielleicht stillschweigend hingenommen hätten. Richtig aber ist, dass die Meldezahlen massiv gestiegen sind. Eine ähnliche Entwicklung gab es laut neuesten auch im deutschen Bankensektor. Die zuständigen Schiedsstellen beim Bundesverband deutscher Banken (BdB) verbuchten 2021 dem Vorjahr gegenüber einen Anstieg der von Bankkunden eingereichten Beschwerden um 45 Prozent. Dies geht aus dem nun vorliegenden Jahresbericht hervor.

 

Urteil des BGH aus April 2021 ein Hauptgrund für die Antragsflut

Insgesamt 6.059 Beschwerden gingen nach Angaben der Schiedsstellen des BdB im vergangenen Jahr gegen dem Verband angeschlossene Banken und Kreditinstitute ein. Ein großer Teil der Fälle (nämlich 1.758 Meldungen) habe sich dabei auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem April 2021 bezogen. Die Richter hatten damals höchstrichterlich festgelegt, dass Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur nach Zustimmung der Kundschaft ändern dürfen. Kreditinstitute, die vor der Entscheidung bereits eine Gebührenanhebung vorgenommen hatten, waren so gezwungen, nachträglich die Zustimmung zu AGB-Anpassungen einzuholen. Der BGH entschied darüber hinaus, dass Bankkunden ohne diese Einwilligung einen Anspruch auf eine Gebührenerstattung geltend machen können

 

Nicht nur die BdB-Schiedsstellen bekommen zunehmend mehr Arbeit

Die aktuellen Daten zeigen aber, dass das BGH-Urteil nicht nur für mehr Arbeit bei den BdB-Schiedsstellen geführt hat. Auch die zuständigen Stellen. So gingen auch bei der Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands weitaus mehr Beschwerden ein. Dort spricht man von insgesamt 6.002 Fällen aus dem eigenen Zuständigkeitsbereich. Ein Plus von 53 Prozent im Vorjahresvergleich. Hier beziehen sich noch weitaus mehr Beschwerden auf das besagte BGH-Urteil. Mit 3.300 Fällen ging bei mehr als 50 Prozent aller Meldungen von Kundenseite auf den Gerichtsentscheid aus dem Frühjahr 2021 zum Gebührenthema. Einen gravierenden Anstieg verzeichnete auch der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), wie der zuständige Ombudsmann der Genossenschaftsbanken jetzt mitteilte. Nachdem es 2020 1.421 Schlichtungsanträge gegeben hatte, waren es im zweiten Pandemiejahr 3.270 Beschwerden. 1.968 Anschreiben nahmen hierbei Bezug zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

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BaFin gibt ihrerseits deutliches Plus bei Beschwerden bekannt

Bestätigt werden diese Daten im Übrigen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Finanzaufsicht vermeldete nach 9.409 Beschwerden im Jahr 2020 12.383 Fälle für das vergangene Jahr. In diesem Zusammenhang beriefen sich Kunden in 1.980 Beschwerden auf das Urteil des BGH und die Forderung nach einer Erstattung von Gebühren für die Kontoführung. Zahlreiche Verbraucher beklagen sich laut der BaFin zugleich über das Verhalten verschiedener Banken und Kreditinstitute bei der Umsetzung neuer Geschäftsbedingungen. Manche Bank habe dabei (gefühlt) Druck ausgeübt, um Kundinnen und Kunden zur Zustimmung zu bewegen.

 

Richterspruch des BGH wird weitere Prozesse nach sich ziehen

Der eingangs erwähnte Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wie auch einzelne regionale Verbraucherzentralen hatten frühzeitig die Konsequenzen aus dem BGH-Urteil gezogen und Klagen gegen einzelne Banken auf den Weg gebracht. Bisher waren die Verbraucherschützer jedoch nicht immer erfolgreich. In einem Prozess gegen die Volksbank Welzheim (Az 34 O 98/21 KfH) etwa urteilte das Landgericht Stuttgart dieser Tage im Sinne der Bank. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg reagierte umgehend und ließ verlautbaren, eine Wiederaufnahme mittel Revision anzustreben. Dass Banken in diesem wichtigen Punkt der Gebührenerhebung anderer Auffassung als Verbraucherschützer und Kunden sind, ist naheliegend. Aus Verbrauchersicht bleibt die rechtliche Frage als auch nach der BGH-Entscheidung also weniger eindeutig, als es wünschenswert wäre. Weitere Urteile werden in den kommenden Monaten folgen, sodass hoffentlich bald endlich für klare Verhältnisse gesorgt sein wird.

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